Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen (G26) sind zu veranlassen (Pflichtuntersuchung) bei Tätigkeiten, welche das Tragen von Atemschutzgeräten der Gruppe 2 (G 26.2) und 3 (G 26.3) erfordern. Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen sind anzubieten (Angebotsuntersuchung) bei Tätigkeiten, die das Tragen von Atemschutzgeräten der Gruppe 1 (G 26.1) erfordern (ArbMedVV) bzw. zu veranlassen (BGV/GUV-V A4).
Versicherte, die bei ihrer Tätigkeit Atemschutzgeräte tragen müssen, sind in der Regel einer zusätzlichen Belastung durch das Gewicht des Atemschutzgerätes und Druckdifferenzen bei der Ein- und Ausatmung (Einatemwiderstand, Ausatemwiderstand) ausgesetzt. Ferner müssen die Arbeitsplatzbedingungen (z.B. Klima), die Schwere der Arbeit und die Benutzungsdauer des Atemschutzgerätes berücksichtigt werden.
Die zum Einsatz kommenden Atemschutzgeräte sind in verschiedene Gruppen eingeteilt:
- Gruppe 1: Gerätegewicht bis 3 kg und Atemwiderstand bis 5 mbar
- Gruppe 2: Gerätegewicht bis 5 kg und Atemwiderstand über 5 mbar
- Gruppe 3: Gerätegewicht über 5 kg und Atemwiderstand über 5 mbar
Die G 26-Untersuchung ist bei den Feuerwehren auch weitläufig als Tauglichkeitsuntersuchung (Eignungsuntersuchung) für Atemschutzgeräte bekannt. Lesen Sie hierzu die aktuellen DGUV-Information zu Eignungsuntersuchungen bei Feuerwehren.
Untersuchungsfristen:
Erstuntersuchung: Vor Aufnahme einer Tätigkeit mit Verwendung von Atemschutzgeräten der Gruppen 1 – 3
Nachuntersuchungen:
- Personen bis 50 Jahre: Vor Ablauf von 36 Monaten
- Personen über 50 Jahre: Gerätegewicht bis 5 kg vor Ablauf von 24 Monaten, Gerätegewicht über 5 kg vor Ablauf von 12 Monaten
sowie jeweils bei Beendigung der Tätigkeit
Vorzeitige Nachuntersuchung:
- Nach mehrwöchiger Erkrankung oder körperlicher Beeinträchtigung, die Anlass zu Bedenken gegen eine Weiterbeschäftigung geben könnte
- Nach ärztlichem Ermessen in Einzelfällen (z.B. bei befristeten gesundheitlichen Bedenken)
Dauer: 30-90 Minuten plus ggf. Röntgen-Thorax (digital) bei FÄ für Radiologie (extern)
→ ab dem 50igsten Lebensjahr ist die G 26-Untersuchung jährlich durchzuführen!
Unser Ansprechpartner für Sie:
Dr. Björn Deblitz
Laut der Gesellschaft für Tacuh- und Überdruckmedizin (GTÜM) werden zur Vermeidung von Tauchunfällen regelmäßige medizinische Untersuchungen empfohlen
Das Untersuchungsintervall ist vom Lebensalter abhängig. Die GTÜM empfiehlt allgemein die Untersuchung:
- spätestens nach 3 Jahren, wenn Sie zw. 16* und 39 Jahre alt sind
- spätestens nach 1 Jahr, wenn Ihre Kinder zwischen 8 und 15 Jahre alt sind*
- spätestens nach 1 Jahr, wenn Sie 40 Jahre o. älter sind
Unser Ansprechparter für Sie:
Dr. med. Björn Deblitz